Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner

Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt

IT-Recht

Eine Domain kann zumindest dann auf einen Vertreter registriert werden, wenn der Vertretene ein berechtigtes Interesse an der Domain geltend macht.


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Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.


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Auch Privatpersonen können für das unbefugte Benutzen des eigenen WLAN-Anschlusses durch Dritte haften.


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Am dem 1. Januar 2007 gelten für den Verbraucherschutz zahlreiche neue Regelungen.


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Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.


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Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist unzulässig, wenn der Softwareanbieter die Abtretbarkeit der Nutzungsrechte in seinen AGB ausdrücklich ausgeschlossen hat.


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Zwischen einem regionalen Gewerbetreibenden und einem Internethändler kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.


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Es genügt für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem Kauf im Internet, wenn der Verwender die Möglichkeit zum Ausdrucken oder dauerhaften Speichern erkennbar anbietet.


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Eine AGB-Klausel, wonach das Guthaben auf Prepaid-Karten mit Ablauf des Gültigkeitsdatums verfällt, kann unwirksam sein.


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Domaingrabbing kann auch dann eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sein, wenn nur durch die Verwendung der Domain der Ruf Dritter geschädigt wird, ohne dass die Inhalte selbst sittenwidrig sein müssen.


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